Aktuelles aus der Fraktion Musik

Revision Instrumentalunterricht Kanton Aargau

Der Kanton Aargau kennt den Instrumentalunterricht bisher nur als Freifach ab der 6. Primarschule (früher: Oberstufe). Ein Schulkind hat die Möglichkeit 15 Minuten pro Woche dieses Angebot zu besuchen. In den allermeisten Fällen werden diese 15 Minuten auf 25 und mehr Minuten verlängert, um eine sogenannt pädagogisch-wertvolle Dauer zur Verfügung zu haben. Bisherige Bemühungen, den Instrumentalunterricht über die ganze Volksschule zu regeln, sind immer wieder gescheitert. So haben wir im Kanton Aargau einen Flickenteppich an unterschiedlichen Rahmenbedingungen an den Musikschulen, weil die Träger der Musikschulen – das können Gemeinden oder Vereine sein – machen können, was ihnen beliebt. Das die Ausgangslage.

Was bisher in der kürzeren Vergangenheit geschah

Im Februar 2021 gab es einen telefonischen Austausch zwischen dem Verband Aargauer Musikschulen (VAM) und unserer Fraktion Musik in Bezug auf eine Gesamtrevision des Instrumentalunterrichts. Einheitliche Rahmenbedingungen (u.a. Löhne) für die Instrumental- und Gesangslehrpersonen und zahlbare und einheitliche Elternbeiträge von Klein bis Gross waren dabei Thema.

Im Mai 2021 hat eine umstrittene Erhöhung des Mindestalters im Rahmen des neuen Lohnsystem ARCUS den Unmut bei der Fraktion Musik verstärkt und als Beschleuniger für weitere Bestrebungen gedient.

Im März 2022 lag ein Postulat als Entwurf vor, das den Regierungsrat eingeladen hätte, die gesetzlichen Grundlagen für den Instrumentalunterricht an der Volksschule so anzupassen, dass eine einheitliche Anstellung der Instrumental- und Gesangslehrpersonen möglich wird. Zudem sollten alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule, die den Instrumentalunterricht besuchen, durch den Kanton in gleicher Weise finanziell unterstützt werden.

Um das vom ALV initiierte Postulat breit abzustützen, lud man den VAM dazu ein, seine Anliegen einzubringen.

Nach langer Wartefrist im Juni 2022 informierte Valentin Sacher, Präsident VAM, uns, dass sie ihre eigene Idee für eine Revision des Instrumental- und Gesangunterrichts vorstellen werden. Die Art der Kommunikation sorgte für Irritation. Die Anliegen entsprachen jedoch unseren und eine Motion ist verbindlicher als ein Postulat. So konnten wir uns einverstanden zeigen, dass die politisch breitabgestützte Motion am 22. November 2022 überreicht werden sollte.

Am 15. Februar 2023 lag die Entgegennahme des Regierungsrats mit Erklärung vor. Der Regierungsrat anerkennt den in der Motion dargelegten Handlungsbedarf weitgehend.

Die Motion zur Revision des Instrumentalunterrichts im Kanton Aargau wurde am Dienstag, 9. Mai 2023 ohne lange Diskussionen im GR angenommen. Die relativ kurze Behandlung des Geschäfts spricht für eine gute Vorarbeit im GR.

Aktuell

Aktuell wird das Schulgesetzt totalrevidiert. Darin sind mit dem §26 erstmals auch die Musikschulen abgebildet. Die Anhörung dieses Entwurfs (E-VSG) läuft bis Ende November 2023. Die Fraktion Musik hat den Paragrafen und seine Absätze eingehend studiert und dazu Stellung bezogen. Auch zum §19 Talentschulung haben wir Stellung bezogen. Wir begrüssen, dass eine Erweiterung auf die musischen Bereiche stattfinden soll.

Ein äusserst wichtiger Punkt für den ALV und die Fraktion Musik ist, dass alle Instrumental- und Gesangslehrpersonen an einer Musikschule dem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) unterstellt sind. Das ist uns deshalb wichtig, weil wir den aktuellen Flickenteppich von unterschiedlichen Anstellungsbedingungen im Kanton Aargau ein für alle Mal hinter uns lassen wollen.

Hinzu kommen die rechtlich unterschiedlichen Anstellungsformen (öffentlich- und privat-rechtlich) und Anstellungsbehörden (Verein, Gemeinde oder Kanton), die in einem Streitfall unnötige Umstände mit sich bringen.

Ausblick (ohne Gewähr)

Sobald die Totalrevision des Schulgesetzes abgeschlossen ist, werden sich die Behörden an eine Ausarbeitung der Motion zur Revision des Instrumentalunterrichts im Kanton Aargau machen. Anhand des §26 im VSG können Verordnungen zum Musikschulbetrieb erstellt werden.

Im Schulblatt 5/23 auf Seite 10 war zu lesen: "Da die Anliegen der Motion auf Gesetzesebene zu regeln sind, werde eine Anhörung mit Umsetzungsvarianten nicht vor 2025 stattfinden können, der Beschluss des Grossen Rates – mit nachgelagerter allfälliger Volksabstimmung – voraussichtlich 2026 und Inkrafttreten frühestens 2028."

Es ist ein langer Weg. Als Vorstand der Fraktion Musik werden wir diesen Prozess möglichst eng begleiten, um unsere Haltungen und Meinungen einzubringen und Einfluss auf die Gestaltung der Gesetze und der Verordnungen zu nehmen.

Schlussendlich werden die Entscheide jedoch auf der politischen Ebene gefällt. Es ist daher wichtig, dass wir als Instrumental- und Gesangslehrpersonen zusammenstehen und in den entscheidenden Momenten sicht- und hörbar werden.

Wir halten euch hier auf dem Laufenden.

Projekt Netzwerk Musikunterricht

Das erste Netzwerk-Musikunterricht-Jahrestreffen am 4. November 2023 in Aarau mit 25 Teilnehmern war ein voller Erfolg! Herzlichen Dank an alle Lehrpersonen, die dabei waren. Im November 2024 setzen wir unser Netzwerk mit dem 2. Jahrestreffen fort.

Der Zweck unseres Netzwerks besteht darin, Lehrpersonen für das Fach Musik in allen Sekundarschulen der Kantone Aargau und Solothurn zu erreichen. Wir organisieren gemeinsam mit dem Institut Weiterbildung jährlich ein Netzwerktreffen.

Hier finden Sie den Link zu den Kontakten und zur Anmeldung: [Link einfügen](https://www.musikpaedagogik.ch/community/netzwerk-musikunterricht/)

https://www.musikpaedagogik.ch/community/netzwerk-musikunterricht/

Kein Qualitätsabbau bei der musikalischen Bildung!

Schweizer Volk und Stände nahmen am 23. September 2012 den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung mit grosser Mehrheit an. Der Verfassungsartikel hat zum Ziel, die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu stärken: In der Schule sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen. Dies gilt es im Auge zu behalten bei der Umsetzung der Neuen Ressourcierung Volksschule.

Bei der Stundentafel des Aargauer Lehrplans wurde festgehalten, dass für Musik und Bewegung gebundene Teilungslektionen zur Verfügung stehen müssen. Mit der Umsetzung der Neuen Ressourcierung der Volksschule (NRVS) wird das Kontingent zwar auf dieser Basis gesprochen, die Schulleitungen sind jedoch frei, wie die ungebundenen Lektionen eingesetzt werden.

Die Fraktion Musik hat daher ein Argumentarium zusammengestellt, das aufzeigt, wie wichtig der Halbklassenunterricht für die Musikgrundschule ist. Argumentarium

 

Zum Thema Akquisition haben die vier Nordwestschweizer Musikverbände/-fraktionen SO, BL, BS und AG Ideen zusammengetragen, die allenfalls an Ihren Schulen ganz nützlich sein könnten. Das Dokument wird laufend ergänzt und bearbeitet und gelegentlich aktualisiert hochgeladen.

Stellungnahme der Fraktion Musik zum Handbuch der VAM

Detailliertere Auflistung zum Handbuch der VAM

Themendossier Pensum (Stichwort: «Stundenkonto»)