Maskenpflicht ab 5. Klasse

15.02.2021

Spätestens ab Montag, 22. Februar, gilt auch für 5. und 6. Klässler im Kanton Aargau Maskenpflicht während des Unterrichts. Für die Finanzierung der Masken sind die Gemeinden zuständig. Hier die genaue Weisung und weitere Informationen des BKS.

Das BAG empfiehlt, Masken alle vier Stunden zu wechseln. Andere Fachleute raten gar zu häufigerem Wechsel. Bei FFP2 Masken sollten die Tragenden zusätzlich alle rund drei Stunden eine Maskenpause von 30 Minuten machen, was in der Schule natürlich schwierig ist.

Masken verlieren ihren Schutz, wenn sie feucht werden. Es macht also Sinn, dass während des Sportunterrichts keine Masken getragen, die Sporthallen jedoch gelüftet werden und die Sportlektionen möglichst ohne Körperkontakt auskommen.

 

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