Hearings und Gesetzesrevisionen - Die alv-Expertise war gefragt
Die alv-Expertise war gefragt
Im vergangenen Geschäftsjahr wirkte der alv wiederum an diversen Gesetzesänderungen und Anhörungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene mit.
Auf kantonaler Ebene ist die Revision des Aargauer Schulgesetzes ein Grossprojekt: Aus bisher einem Gesetz werden neu zwei: eines für die Volksschule und eines für die Mittelschule. Der alv unterstützt diese Aufteilung grundsätzlich. Der Verband war mit alv-Präsidentin Kathrin Scholl und alv-Vizepräsident Roger Sax in der Begleitgruppe vertreten. So konnten sie von Beginn an wichtige Anliegen und Vorschläge einbringen, die erfreulicherweise gut aufgenommen wurden. Vieles wurde umgesetzt, bevor es zur eigentlichen Anhörung für weitere Gruppierungen kam.
Schliesslich erstellte das Departement BKS eine über hundert Seiten umfassende Botschaft zum neuen Volksschulgesetz und zum neuen Mittelschulgesetz. Wiederum verfasste der alv eine umfassende und qualifizierte Antwort zu den Anhörungsfragen, auch hier leistete Roger Sax eine grosse Vorarbeit. Besonders negativ empfand der alv, dass die Regelung der Kündigungstermine nicht nur hätte geändert werden sollen, sondern dass diese weitreichende Änderung nur ganz am Rand der Botschaft erwähnt wurde. Es gab keine offizielle Anhörungsfrage dazu.
Erneut stellte der alv seine Anhörungsantwort auch anderen Verbänden und Parteien zur Verfügung, was wiederum gerne aufgenommen wurde. Dadurch konnte den Anliegen des alv noch mehr Nachdruck verliehen werden. Die Neuregelung der Kündigungstermine wurde vom Departement schliesslich fallengelassen.
Aktuell liegt das Geschäft bei der grossrätlichen Bildungskommission. Anschliessend wird das Gesetz im Plenum des Grossen Rats behandelt. Die Einführung ist auf 1. August 2026 geplant. Da der alv mit diversen Grossrätinnen und Grossräten gut vernetzt ist, wird der Verband die Diskussion weiter eng beobachten und allenfalls versuchen, Einfluss auf Entscheide zu nehmen.
Anhörung Steuergesetzrevision
Die Anhörung zur Steuergesetzesrevision war eine weitere wichtige Anhörung, an welcher sich der alv beteiligte. Besonders die Änderungen bei der Vermögenssteuer wurden von der alv-Geschäftsleitung kritisch gesehen. Gemäss erster Botschaft des Finanzdepartements hätte das gesamte Steuerpaket bei Kanton und Gemeinden nicht kostenneutral umgesetzt werden können, was der alv kritisch rückmeldete.
Der alv beteiligte sich an diversen weiteren Anhörungen:
- Teilrevision Unvereinbarkeitsgesetz
- Mentorat begleiteter Berufseinstieg
- Entwicklungsvorhaben für die Mittelschulen im Aargauer Mittelland
- Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung
- Schulstandort Berufsschule für Gesundheit
- ABU-Verordnung
- Verordnung Berufsmatura 2030
Verbandsintern führte der LCH unter seinen Mitgliedsorganisationen eine Vernehmlassung zum Gesellschaftsvertrag zwischen SER und LCH durch, woran sich der alv ebenfalls beteiligte.