Pausenaufsicht endlich verbindlich geregelt

Nachdem letztes Jahr die Petition zur Vereinheitlichung der Arbeitszeiten und zur Bezahlung der Pausenaufsicht am Kindergarten eingereicht wurde, ging es dieses Jahr darum, die regierungsrätliche Antwort aufzunehmen, den Druck aufrechtzuhalten und Lösungen vorzuschlagen und umzusetzen.

Wie zu erwarten war, war die Antwort der Regierung unbefriedigend: Sie sah keinen Handlungsbedarf. So entschied sich der alv zusammen mit dem VPOD, noch einmal einen Brief zu schreiben, in welchem er Umsetzungsvorschläge machte.

Der alv kam nach einigen Abwägungen zum Schluss, keine zusätzliche Lektion aus dem Ressourcenpool zu verlangen, da diese zu Lasten der anderen Volksschulklassen gehen würde. Hingegen war das erste Ziel die verbindliche Festlegung der Pausendauer. Es ist nicht akzeptabel, dass Gemeinden zur Durchsetzung der Blockzeiten die grosse Pause auf eine halbe Stunde verlängern und sich somit zu Lasten des Kantons und in der Praxis immer öfter der Lehrperson schadlos halten. Ausserdem wollte der alv die verbindliche Zusage, dass die Pausenaufsicht Arbeitszeit ist und in der Jahresarbeitszeit entsprechend berücksichtigt werden muss. Diese Forderung betrifft die gesamte Volksschule. Der Kanton St. Gallen hat bereits eine ähnliche Regelung.

Pausenaufsicht als Arbeitszeit anerkannt

Nach diversen Gesprächen mit Vertretungen des Kantons wurden die Forderungen schliesslich aufgenommen. In einer gemeinsamen Erklärung mit dem Verband der aargauischen Schulleiterinnen und Schulleiter VSLAG, dem Verband der Gemeindeammänner GAV, dem Verband der Aargauer Gemeindeschreiber, dem Verband der Schulverwaltungen SCASO und dem Departement BKS wurde die Arbeitszeit in Leitlinien zu Stundenplan und Blockzeiten im Kindergarten verbindlich für den gesamten Kanton geregelt und die Pausenaufsicht als Arbeitszeit anerkannt. Letzteres ist, wie gesagt, auch für die übrige Volksschule relevant. Zukünftig können Lehrpersonen, die Pausenaufsicht halten, erwarten, dass diese Tätigkeit bei der Planung der Jahresarbeitszeit mitberücksichtigt wird. Der Kanton St. Gallen geht davon aus, dass eine Pausenaufsicht mit 13 Stunden pro Jahr angerechnet werden muss.

Dass Pausenaufsichten der Jahresarbeitszeit angerechnet werden dürfen, befriedigt wohl viele Lehrpersonen nicht. Denn leider sind die beiden Berufsfelder immer noch deutlich überladen, weshalb zwangsläufig Überstunden entstehen. Deshalb wird der alv sich weiterhin mit Nachdruck für kleinere Klassen und eine Reduktion der Aufgaben in den Berufsfeldern einsetzen.