Aktuelle Situation zu Corona

Neue Studie zu Gesichtsmasken

Der alv hat gegenüber dem Kanton und den Gemeinden die Forderung erhoben, dass der Sommer genutzt wird, um im Falle von erneut steigenden Corona-Fallzahlen im Herbst mit Sicherheitsdispositiven bereit zu sein. Für den alv stehen dabei vor allem Luftreinigungsgeräte im Vordergrund. Diese kommen an einigen aber noch nich an allen Schulen zum Einsatz, obwohl sie über Corona hinaus eine sinvolle, lernförderliche Investition sind.

Auch Gesichtsmasken könnten wieder ein Thema werden. Eine neue Studie zeigt ihren Nutzen. Hier gehts zur Studie.

Können Lehrpersonen zum Maskentragen verpflichtet werden?

Das Aargauer Verwaltungsgericht musste einen Fall beurteilen, bei welchem eine Lehrperson im Kanton Aargau fristlos entlassen wurde, weil sie sich weigerte, während der Corona-Pandemie im Unterricht eine Maske zu tragen. Das Verwaltungsgericht stützte diese Entlassung, wie zuvor schon die Schlichtungsbehörde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Hier gehts zur Urteilsbegründung.

Maskenpflicht aufgehoben

Die Maskenpflicht wird für Kinder und Jugendliche der Volksschule am 14. Februar aufgehoben. Das repetitive Testen wird nicht wieder aufgenommen und Lager werden wieder einfacher möglich. Klassenquarantänen gibt es grundsätzlich nicht mehr. Der kantonsärztliche Dienst kann in Ausnahmen aber Klassenquarantänen anordnen.

Für die Mittel- und Berufsfachschulen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Die Impfkampagne wird fortgesetzt.

Hier gehts zur Weisung des Regierungsrates.

Die medizinische Einschätzung des Kinderspitals Zürich, unsere rechtliche Einschätzung zur Maskentragpflicht bei Kindern und der Bundesgerichtsentscheid zum Maskentragen

Hier gehts zu unserer rechtlichen Einschätzung

Hier gehts zur medizinischen Einschätzung des Kinderspitals Zürich

Hier gehts zum Bundesgerichtsentscheid zum Maskentragen

Schnellere Klassenquarantänen aber kein repetitives Testen mehr

Weil die Laborkapazitäten nicht mehr ausreichen, konzentriert sich der Kanton Aargau beim repetitiven Testen auf vulnerable Personen in Spitälern und Heimen. Zusätzlich sollte so die Kapazität reichen, um Personen mit Symptomen rasch testen zu können. Weiter sei die Inkubationszeit von Omikron derart kurz, dass repetitives Testen nicht mehr viel nützen würde. Klassenquarantänen können schneller angeordnet werden, sofern man die Fälle ohne repetitives Testen noch findet.

Der alv bedauert, die Einstellung des repetitiven Testens. Es ist ärgerlich, dass die Kapazität offenbar nicht erhöht werden konnte. Allerdings hat die doppelte Freiwilligkeit den Nutzen des repetitiven Testens schon immer relativiert.
Der Kanton muss jetzt Möglichkeiten schaffen, damit Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler, sich rasch boostern lassen können. Die offiziellen Termine sind meist erst in ein paar Wochen verfügbar.

Zusätzlich wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Alle Kinder ab der 1. Klasse müssen Masken tragen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Krankheitssymptomen müssen weiterhin zuhause bleiben und sich rasch testen lassen.
Ausserdem sind geimpfte Lehrpersonen, die Kontakt mit Erkrankten haben, weiterhin Quarantäne befreit. Die Quarantänedauer selbst wurde von zehn auf sieben Tage verkürzt.

Es wird sich zeigen, ob diese Massnahmen für einen geordneten Schulbetrieb reichen. Falls nicht, müssen die Verantwortlichen rasch handeln und weitergehende Massnahmen anordnen. Insbesondere auf der Sekundarstufe II könnte auch Fernunterricht wieder ein Thema werden.

Hier gehts zur Weisung Sek II

Hier gehts zur Weisung Volksschule

Früher Ferien und Masken ab 1. Klasse im neuen Jahr

Der Regierungsrat hat am letzten Freitag beschlossen, die Volksschulen eine Woche früher in die Ferien zu schicken, um die kritische Lage in Bezug auf Corona zu entschärfen. Die Schulen richten bedarfsgerechte Betreuungsangebote ein. Ausserdem stellen die Lehrpersonen den  Kindern Arbeitsmaterialien zum Üben zur Verfügung.

Hier gehts zur aktuellen Weisung für die Volksschule.

Erneute Maskenpflicht und Zertifikat für Schullager

Ab Samstag, 4. Dezember  2021, müssen in Schulen und Kitas wieder alle Personen Masken tragen. Davon ausgenommen sind Kinder im Vorschulalter und Kinder bis und mit 4. Klasse, sofern sie nicht in einer Mehrjahrgangsklasse mit Kindern der 5. und 6. Klasse sind.

Weiter gibt es Ausnahmen beispielsweise für den Sportunterricht.

An Lagern darf nur teilnehmen, wer ein Covid-Zertifikat oder einen negativen PCR-Test hat.

Hier gehts zur Verordnung der Volksschule. Für die Schule ist §2 relevant.

Hier gehts zur Verordnung für die Sekundarstufe II.

Maskenpflicht per 1. November aufgehoben

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Maskentragpflicht für Kinder und Erwachsene in Schulräumen aufzuheben. Erwachsene müssen Masken nur noch tragen, wenn Mindestabstände in Innenräumen längere Zeit nicht eingehalten werden können. Dies bspw. bei einem Elternabend. Masken dürfen von Kindern und Erwachsenen weiterhin freiwillig getragen werden.
Auch auf der Sekundarstufe II werden die Masken aufgehoben. In der Erwachsenenbildung bleiben sie bestehen. Im Gegenzug soll das repetitive Testen intensiviert werden. An der PH FHNW muss bei Präsenzveranstaltungen überdies ein Zertifikat vorgewiesen werden.

Aktuelle Erkenntnisse im Kampf gegen Corona

Masken, Impfen und Testen sind neben Abstand halten und Hände waschen die wichtigsten Massnahmen im Kampf gegen Corona. Wie wirkungsvoll sie im Einzelnen sind, ist teiweise umstritten. Unbestritten unter seriösen Fachleuten ist, dass sie wirken und ihre Nebenwirkungen gering sind. Die negativen Auswirkungen von Quarantänen und Schulschliessungen auf die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen sind dagegen unbestritten. Für die Lehrpersonen bedeuten Quarantänen und Schulschliessungen Mehrbelastungen.

- Impfen: Die Wirkung ist unter Fachleuten unbestritten. Leider können sich nur Personen ab 12 Jahren impfen lassen. Je mehr Menschen sich impfen, desto schneller erreicht die Schweiz die Herdenimmunität, was weitere Massnahmen wie Masken oder Testen überflüssig machen dürfte. Die Kinderärztevereinigung Pädiatrie Schweiz unterstützt das Impfen vorbehaltlos.

- Testen: Fachleute fordern das Testen seit Beginn der Pandemie. Mit den Spucktests ist das Testen einfacher geworden, weshalb es unter Fachleuten weitgehend unbestritten ist. Leider gab es in der Vergangenheit teilweise logistische Schwierigkeiten. Der Aufwand bspw. für Schulen ist nicht zu unterschätzen. Trotzdem sind sich Fachleute weitgehend einig, dass auf diese Weise Ausbrüche rasch entdeckt und unterbunden werden können. Klassenquarantänen oder gar Schulschliessungen können verhindert werden.
Es liegt in der Natur der Tests, dass sie zu Einzelquarantänen führen können. Dies ist tatsächlich ein Problem, weshalb dies mit geeigneten Massnahmen möglichst verhindert werden muss.

- Masken: Sie wurden in den letzten Wochen zu einem richtigen Zankapfel. Fachleute sind sich einig, dass sie Ansteckungen verhindern. Dies wissenschaftlich zu zeigen, ist schwierig. Kürzlich wurden in den USA drei Studien veröffentlicht, die eine Wirkung von Masken nachweisen.
Selbst wenn die Wirkung im Einzelfall nur gering ist, so dürfte die hohe Zahl an Schülerinnen und Schüler, welche jeden Tag zur Schule gehen (und oft auch die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen) bewirken, dass in ihrer Gesamtheit Masken durchaus einen nennenswerten Effekt haben.
Seriöse Studien, die Schäden bei Kindern durch Masken wissenschaftlich nachweisen, gibt es gemäss Pädiatrie Schweiz nicht. Dass Masken ein Problem für hörbehinderte Menschen sind, ist klar und muss separat angeschaut werden.

- Luftreiniger/CO2-Messgeräte: Ihre Wirkung bezogen auf Corona-Viren ist noch wenig erforscht. Man kann aber annehmen, dass sie einen positiven Effekt haben. Ausserdem bewirken sie eindeutig ein besseres Raumklima, was lernförderlich ist. Luftreiniger sollten unabhängig von Corona bei allen Schulen ein Thema sein.

- Quarantänen und Schulschliessungen: Ihre negativen Auswirkungen für die Kinder/Jugendlichen aber auch die hohen Zusatzbelastungen für die Lehrpersonen sind unbestritten. Deshalb sind Quarantänen und Schulschliessungen, wenn immer möglich, zu verhindern.

Die Einschätzung von Pädiatrie Schweiz zur Gefährlichkeit von Corona für Kinder und Jugendliche lässt Fragen offen und führte dazu, dass der alv direkt bei Pädiatrie Schweiz nachfragte. Auf Nachfrage erfolgten dann diverse Präzisierungen. Ein Forschungsteam der Universität Genf hat zum Artikel von Pädiatrie Schweiz eine Stellungnahme veröffentlicht.

Doppelte Freiwilligkeit beim Testen und Masken bleiben

Die Aargauer Regierung hat beschlossen, dass die doppelte Freiwilligkeit beim Testen und die Masken ab der 5. Klasse vorläufig bleiben. Die doppelte Freiwilligkeit könnte eingeschränkt werden, wenn die Fallzahlen starkt ansteigen sollten. Die Maskenpflicht ist vorläufig bis Ende Oktober befristet. Momentan (23. September 2021) befinden sich drei Klassen in Quarantäne.

An den Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen wird es weiterhin keine Zertifikatspflicht geben, an Höheren Fachschulen und an der Fachhochschule finden die Präsenzveranstaltungen hingegen mit Zertifikatspflicht statt. Ebenfalls eine Zertifikatspflicht besteht bei Schulanlässen in Innenräumen für Personen ab 16 Jahren.

Die Details finden Sie hier.

Kein Zertifikat aber Masken ab der 5. Klasse

Seit dem 1. September müssen alle Kinder ab der 5. Klasse im Unterricht Masken tragen. In Mehrjahrgangsklassen, in denen es 5. oder 6. Klässler hat, müssen alle Kinder eine Maske tragen. Für Erwachsene gilt die Maskenpflicht ohnehin. Ein Zertifikat braucht man hingegen nicht. Auch nicht für die Durchführung von Elternabenden. Es ist jedoch zulässig, die Elternabende mit Masken durchzuführen oder von Eltern, die keine Maske tragen wollen, ein Dispensationsattest zu verlangen.

Nach Ansicht des BKS ist es ferner zulässig, für Schullager ein Zertifikat zu verlangen. Falls Kinder oder Jugendliche kein Zertifikat vorweisen können, so müssen sie zuhause bleiben und den Unterricht in einer andern Klasse besuchen.

Neu müssen erkrankte Kinder, Lehrpersonen, Schulleitungsmitglieder und weiteres Schulpersonal sofort dem Contract Tracing und nicht mehr der Schulaufsicht gemeldet werden. Dazu wurde ein Meldeformular kreiert.

Ab 9. August gilt eine neue Corona-Weisung

Es werden praktisch alle Massnahmen an der Sek II aufgehoben. Insbesondere die Maskenpflicht gilt nicht mehr. Dies ist die Hauptänderung in der neuen Weisung. Die Berufsschulen werden wieder dieselben Vorgaben, wie die üKs, haben. Im Bereich der Erwachsenenbildung bleibt die Maskenpflicht bestehen, da dies eine Bundesvorgabe ist.

Es ist den Lehrpersonen und den Lernenden dringend empfohlen, sich zu impfen, um ein erneutes Ansteigen der Fallzahlen und erneute Quarantänen an Schulen zu verhindern.

Neue Corona-Weisung gültig ab Montag 28. Juni 2021

Das BKS hat aufgrund der Lockerung, beschlossen durch den Bundesrat, seine Weisung zum Schulbetrieb angepasst. Ab Montag müssen keine Masken mehr getragen werden. Es ist aber weiterhin auf Abstand und Händewaschen zu achen.

Corona-Weisungen gültig ab Montag 31. Mai 2021

Der Regierungsrat hat eine neue Weisung zu den Corona-Massnahmen in der Volksschule erlassen. Neuerungen sind:

  • Keine Maskenpflicht für 5./6. Klässler mehr
  • Keine Maskenpflich im Sport- und Musikunterricht
  • Eintätige Schulreisen sind erlaubt
  • Mehrtätige Klassenlager sind grundsätzlich erlaubt, werden vom BKS aber nicht empfohlen

CO2-Belastung im Laufe einer Doppellektion Sport

 Dass in Schulzimmern regelmässig gelüftet werden soll, weil Raumluftreiniger meist fehlen, ist bekannt. Denn nicht nur Corona-Aerosole, auch die CO2-Konzentration kann sich negativ auf die Leistungsfähigkeit von Kindern und Lehrpersonen auswirken.

Doch wie sieht die CO2-Belastung in einer Turnhalle aus? In einer Einfachturnhalle wurde während einer Doppellektion Sport bei geschlossenem und bei geöffnetem Fenster, bei leichten und bei anstrengenden Übungen, die CO2- Kontentration gemessen.

Luftqualität während des Sportunterrichts

Neuste empidemiologische Entwicklungen

Die Fallzahlen sind in der Schweiz weiterhin besorgniserregend. Epidemiologen fordern einen Lockdown, in mehreren Länder Europas wurden auch wieder Schulen geschlossen.

Im Aargau sind Schulschliessungen insb. auf der Volksschulstufe bisher kein Thema. Auch der alv ist diesbezüglich skeptisch und favorisiert den Präsenzunterricht. Diese Einschätzung basiert bisher im wesentlichen auf zwei Studien:

Uni Zürich Studie "Kinder sind wenig ansteckend"

Die Uni Zürich kommt in ihrer Studie zum Schluss, dass Kinder das Virus selten weitergeben und selten schwere Verläufe haben. Die Studie wurde allerdings im Herbst erstellt.

In einer anderen Studie von Prof. Stefan Huber von der PH Zug wurde festgestellt, dass viele Kinder während des Lockdowns deutlich weniger lernten.

Studie PH Zug zum Lernen im Lockdown

Schulbarometer der PH Zug

Beide Studien implizieren, dass die (Volks-)schule sowohl aus pädagogischer, wie aus epitemiologischer Sicht offen bleiben soll.

Ganz neu ist eine Studie aus den Niederlanden erschienen.

Jetzt stellt sich aber die Frage, ob insb. die Uni Zürich Studie noch aktuell ist. Eine Studie aus Grossbritannien kommt zum Schluss, dass Schulen möglicherweise doch Pandemietreiber sind.

Britische Studie zu Kinder und Corona

Die ETH Zürich wiederum hat soeben eine Studie vorgestellt, wonach Schulschliessungen bei der Pandemiebekämpfung helfen können, weil die Mobilität abnehme. Die Studie selbst ist in englischer Sprache abgefasst.

ETH-Studie "Wie Schulschliessungen die Pandemie beeinflussen"

Weiterhin gelten folgende Massnahmen, welche schon früher beschlossen wurden:

  • Fernunterricht an Hochschulen (ab 2. November)
  • Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II in allen Räumen. Ausnahmen für einzelne Fächer
  • Die Schule muss die Plakate mit den Verhaltenshinweisen des BAG gut sichtbar aufhängen.

Musik- und Instrumentalunterricht kann in Gruppen weitergeführt werden. Wenn auf Masken verzichtet werden kann, sind die Abstandsregeln zwingend einzuhalten. Proben und Auftritte von Chören und Musikgruppen sind verboten.

  • Speisen dürfen nur sitzend eingenommen werden. An Tischen dürfen maximal vier Personen zusammen sitzen.

 Im Sportunterricht gilt die Maskenregelung gemäss den aktuellen Schutzkonzepten Sport.

Frühere Informationen

Grundsätzlich begrüsst der alv die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts, jedoch nur unter der strikten Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen auch für die Kinder und Jugendlichen.

Medienmitteilung

Forderungen des alv

Der alv erachtet die Entscheide des Bundesrats zum heutigen Zeitpunkt auf der Basis des bestehenden Wissens als hochriskant und kritisiert das BAG und die EDK für dien Strategie der vollständigen Öffnung. Die Geschäftsleitung stützt ihre Haltung auf die aktuellsten Forschungsergebnisse, die in Bezug auf Kinder und Covid-19 kaum solide Daten zur Verfügung hat.

Man weiss:

  • Kinder erkranken kaum und wenn, dann oft mit wenig Symptomen.
  • Distanzhalten und Hygienemassnahmen zeigen eine grosse Effektivität in der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus.
  • Es fehlen wissenschaftliche Studien, die die Aussagen des BAG, Kinder seien weniger Virenträger undn könnten andere kaum anstecken, belegen.


Nachzuhören ist hier ein Interview mit Christian Drosten, einem führenden Forscher in Deutschland zu Covid-19 , 24. April 2020

Die Rolle von Kindern ist nicht geklärt. Podcast mit Christian Drosten

Das aktuelleste Bulletin der Robert-Koch-Stiftung

Haltung des alv

Medienmitteilung des LCH zu den Grundprinzipien des BAG