Abstimmungen zum APK-Dekret

03.10.2023

Ende August hat der Grosse Rat des Kantons Aargau das APK-Dekret behandelt. Dies wurde nötig, weil die APK den Umwandlungssatz änderte und damit das Leistungsziel von 60 Prozent in der 1. und 2. Säule nicht mehr erreicht werden kann. Die Regierung schlug deshalb Abfederungsmassnahmen und weitere Modernisierungen, wie der Senkung des Koordinationsabzugs, vor.

Für die Aargauer Lehrpersonen ist dies ein wichtiges Geschäft. Der alv schrieb deshalb im Vorfeld allen Mitgliedern des Grossen Rates einen Brief, in welchem die Position des alv erklärt und begründet wurde.

Der alv unterstützte

- Die Senkung des Koordinationsabzugs
- Die Senkung der Eintrittsschwelle
- Eine Einmaleinlage von mindestens 1,25 Prozent auf den Sparguthaben für Personen ab 50 Jahren
- Eine Aufteilung allfälliger Sanierungsbeiträge von 60 Prozent Arbeitgeber und 40 Prozent Arbeitnehmende

Die beiden ersten Anliegen waren unbestritten und sind sehr erfreulich. Damit wird die APK für Lehrpersonen, die Teilzeit arbeiten, attraktiver.

Beim dritten Anliegen gab es einen Antrag auf 2 Prozent der Spareinlagen für Personen ab 50 Jahren und einen Antrag auf 1 Prozent für Personen ab 58 Jahren. Beim vierten Anliegen wurde eine Aufteilung 50/50 vorgeschlagen.

Leider folgte das Parlament mehrheitlich den Vorschlägen der Regierung nicht. Es wurde lediglich eine Kompensation von 1 Prozent für Personen ab 58 und eine Sanierungsaufteilung von 50/50 beschlossen.

Hier gehts zu den Details der Abstimmung.

 

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