ARCUS neues Lohnsystem

Was lange währt, könnte gut werden

Ausgangslage

Eine lange Vorgeschichte hat das neue Lohnsystem ARCUS, das – angestossen ursprünglich durch die vom alv eingereichte Lohnklage gegen Diskriminierung – nun zum Tragen kommt.

Interkantonale Lohnvergleiche des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) und intern erhobene und kommunizierte Daten des alv legten seit geraumer Zeit nahe, dass die Ein

stiegslöhne und die Lohnentwicklung im Kanton Aargau ungenügend waren. Dies zeigte auch eine Lohndatenerhebung der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK. Lohnnullrunden führten zum Sinken der Anfangslöhne für die meisten Lehrpersonen unter den schweizerischen Durchschnitt, noch gravierender wirkte sich jedoch aus, dass der Lohn im Kanton während der ersten Berufsjahre kaum ansteigt, ganz anders als in den angrenzenden Kantonen – es verwunderte deshalb kaum, dass junge Lehrpersonen eher Stellen in anderen Kantonen antraten.

 Revision des Lohnsystems

Der Regierungsrat entschied, das Lohnsystem zu revidieren – es folgte eine intensive Zeit der Vorarbeiten, die auch eine wissenschaftlich abgestützte Arbeitsplatzbewertung aller Kategorien von Lehrpersonen umfasste, bis das revidierte Lohnsystem Anfang 2020 zur Anhörung gelangte. Gemeinden und Kanton beabsichtigten, jährlich zusätzlich 70 Mio. Franken zu investieren. Der alv brachte Kritikpunkte vor, einerseits schien ihm das nicht Offenlegen der Funktionsstruktur, die die unterschiedlichen Arbeitsplatzbewertungen vom Kindergarten bis zum Gymnasium und den Schulleitungen wiedergibt, zu intransparent. Auch kritisierte der Verband, dass die notwendige Fachkompetenz im neuen Bewertungssystem gegenüber der Selbst-, Sozial- und Führungskompetenz weniger stark gewichtet war als in früheren Arbeitsplatzbewertungen.

Der alv unterstützte den Systemwechsel, dass nicht mehr das Lebensalter, sondern die berufliche und ausserberufliche Erfahrung für die Einstufung auf der Lohnkurve relevant sind. Der steilere Anstieg der Lohnkurve führt dazu, dass jüngere Lehrerinnen und Lehrer eine relevante Lohnerhöhung erhalten, was für die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Nachbarkantonen dringend notwendig ist.

 Hauptkritik: Willkürliche Überführung der Funktionsstruktur in die neuen Lohnbänder

Für die GL des alv bestand die Hauptproblematik der vorliegenden Lohnrevision in der willkürlichen Überführung der Funktionsstruktur in die neuen Lohnbänder – das Lohnband einer Lehrperson beginnt im Vergleich mit einem Angestellten der Verwaltung mit der gleichen Arbeitsplatzbewertung 10 Prozent tiefer, um dann am Schluss der Karriere auf der gleichen Höhe zu enden. Den Anfangslohn tiefer anzus

etzen, erfolgte aus finanzpolitischen Gründen – ein Affront für den alv. Die Forderung des Berufsverbands, dass die Umrechnung der Funktionsstruktur in die Lohnbänder entsprechend den Kantonsangestellten vorgenommen wird, hätte bewirkt, dass keine Minimallöhne mehr unter dem Stand des heutigen Lohnsystems zu liegen kämen, was für die Konkurrenzfähigkeit des Kantons unabdingbar gewesen wäre. Hier forderte der alv Verbesserungen. Ebenfalls wollte er sich dafür einsetzen, dass auch Lehrpersonen im Besitzstand (die im neuen Lohnsystem lohnmässig tiefer eingestuft werden), in den Genuss genereller Lohnerhöhungen kommen können.

Heute lässt sich sagen, dass das Lohnsystem, wie es heute vorliegt, deutliche Verbesserungen vor allem für junge Lehrpersonen bringt, trotzdem braucht es weitere Anpassungen, um es zu einem gerechteren Lohnsystem zu machen – für die Sek-I-Stufe oder die Mittelschulen gibt es noch Verbesserungspotenzial.