Schule 2020

Umsetzung mit Stolpersteinen

Die gleichzeitige Einführung des Neuen Aargauer Lehrplans (NALP) und der Neuressourcierung der Volksschule (NRVS) stellte die Schulen vor grössere Herausforderungen, eine sehr sorgfältige Planung des Ressourcen- und Personaleinsatzes war gefordert. Mit der Neuen Ressourcierung der Volksschule (NRVS) sollte die einzelne Schule einen grösseren Spielraum für den Einsatz der zugesprochenen Ressourcen erhalten. Ziel sollte dabei sein, diesen Spielraum für alle Beteiligten gewinnbringend zu nutzen. Ein hehres Ziel mit vielen Stolpersteinen.

Weiterbildung und Spesen

Im Zusammenhang mit dem Neuen Aargauer Lehrplan mussten sich viele Lehrpersonen entsprechend weiterbilden. Die Finanzierung dieser Weiterbildungen warf Fragen auf: Im Sinne des Arbeitgebers notwendige Weiterbildungen müssen auch von diesem bezahlt werden. Da aber auch der Kanton einen Teil der Weiterbildung finanziert, ist in diesem Fall die Rolle des Arbeitgebers weniger klar zuzuordnen. Trotzdem sind die Gemeinden verpflichtet, Kosten von angeordneten Weiterbildungen, die der Kanton nicht übernimmt, vollständig zu entschädigen, denn Lehrpersonen an der Volksschule sind Angestellte der Gemeinde, respektive des Gemeindeverbands. Die vermehrte Weiterbildung im Zusammenhang mit dem neuen Aargauer Lehrplan muss daher auch von den Gemeinden mitfinanziert werden. Bei Weiterbildungen in grösserem Umfang (Facherweiterungen im Zusammenhang mit dem Neuen Aargauer Lehrplan / CAS) ist es oft notwendig, dass eine Lehrperson ihr Pensum vorübergehend reduzieren muss. Zu diesem Sachverhalt regte der alv einen politischen Vorstoss an, der den Kanton verpflichtet, die Gemeinden bei der Kompensation dieses Lohnverlusts zu unterstützen.

Grundsätzlich stehen den Lehrpersonen dieselben Angebote wie dem Verwaltungs-Personal zu. In diesem Zusammenhang forderte der alv, dass die längst fälligen Entschädigungen für Laptops und Mobiltelefone und weitere Spesenentschädigungen gesetzeskonform ausgerichtet werden. Denn an vielen Schulen ist es nach wie vor üblich, dass die Lehrpersonen ihre privaten Laptops und ihre eigenen Mobiltelefone für den schulischen Gebrauch kostenlos zur Verfügung stellen oder stellen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu wissen, dass der Aargau für die Staatsangestellten Richtlinien zum Gebrauch von elektronischen Hilfsmitteln erlassen hat – unter anderem übernimmt der Kanton die Kosten für die Anschaffung eines Laptops, wenn dieser, wie bei Lehrpersonen üblich, regelmässig für berufliche Zwecke benützt wird. Der alv empfiehlt den Lehrpersonen, auf der Basis der kantonalen Richtlinien das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber, der Gemeinde, zu suchen du sich für eine angemessene Entschädigung einzusetzen.

Die alv-Geschäftsleitung hat zum Thema Spesen ein Merkblatt verabschiedet.

Pensenvereinbarung und Einbezug der Lehrpersonen

Mit der «Neuen Ressourcierung Volksschule» erweitert sich der Spielraum der Schulleitungen bei der Pensenplanung. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, dass die gesetzlich verlangte Pensenvereinbarung korrekt erstellt wird und so die verbindliche Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen regelt. Das erwies sich teils als schwierig, denn ein immer gravierenderer Mangel an qualifizierten Lehrpersonen erschwerte eine nachhaltige Pensenplanung. Die alv-Geschäftsleitung empfahl ihren Mitgliedern, das vom Departement BKS erarbeitete Manual zu den Themen «Ressourcierung» und «Pensenplanung» zu lesen, um den notwendigen Prozess der Aushandlung und Umsetzung mitgestalten zu können.

Die Mitgestaltung muss auch für die Bestimmung der strategischen Leitlinien gelten: Die zugeteilten Lektionen sollen so eingesetzt werden, dass sie einen möglichst grossen pädagogischen Nutzen erzielen. Doch nicht alle Schulen bezogen die Lehrerinnen und Lehrer sowohl bei der Bestimmung der strategischen Leitlinien für den Ressourceneinsatz als auch bei der jährlichen Verteilung der Lektionen gemäss Vorgaben des BKS mit ein. Ziel jeder Schulführung muss es auch in Zukunft sein, eine von allen Beteiligten akzeptierte Lösung zu präsentieren, was nur dann möglich ist, wenn alle nachvollziehen können, aus welchen Gründen die Schule ihre Schwerpunkte setzt.

Stolperstein Ressourceneinsatz im Kindergarten

Empfangs- und Verabschiedungszeiten sind an den meisten Kindergärten seit vielen Jahren eine gelebte Realität und kaum mehr wegzudenken. Für grosse Unruhe sorgte jedoch die neue Rechtsbestimmung, dass für diese Randzeitenbetreuung nur noch 2 Jahreslektionen eingesetzt werden durften. Wenn nur noch zwei Jahreslektionen für diesen Teil der Arbeit einer Lehrperson angerechnet werden dürfen, entspricht dies drei Stunden Randzeitenbetreuung pro Woche. Diejenigen Gemeinden, die eine längere Randzeitenbetreuung wollen, müssen dies aus der eigenen Tasche finanzieren. Bei einer Kindergärtnerin, die im Vollpensum (28 Lektionen) angestellt ist, 24 Lektionen unterrichtet und 2 Lektionen für die Randzeitenbetreuung angerechnet bekommt und für die Funktion als Klassenlehrperson mit einer Lektion entlastet wird, stellte sich nun die Frage, wofür die letzte Lektion verwendet werden kann, damit ein Vollpensum unterrichtet werden kann. Auf keinen Fall darf, mit der Begründung der Reduktion der Lektionen, die für die Randzeitenbetreuung zur Verfügung stehen, das Pensum einer Lehrperson gekürzt werden, wie dies in einigen Gemeinden passiert ist.