Auswirkungen von ARCUS für die KV Lehrpersonen

Das Lohndekret ARCUS betrifft nicht nur Lehrpersonen der Volksschule, auch für die Lehrpersonen der Sekundarstufe II gibt es Verbesserungen.

In der Vernehmlassung im Frühling 2020 wies der alv darauf hin, dass der Aargau auch im Bereich Sek II nicht mehr konkurrenzfähig ist und unterbreitete konkrete Vorschläge. Die Vorschläge wurden aufgenommen und schliesslich Marktzulagen ins Dekret geschrieben. Im Grossen Rat waren diese Markzulagen unbestritten.

Zwar ist der Kanton Aargau weiterhin verglichen mit andern Kantonen eher im Hintertreffen, trotzdem ist dies ein schöner Erfolg.

Die KV Schulen, welche bekanntlich eine private Trägerschaft haben und nicht kantonalisiert sind, orientieren sich in der Regel an den Löhnen des Kantons.

Die Fraktion KV möchte erwirken, dass im Zuge dieser Reform die Bestimmung zu den Löhnen der Nebenerwerbslehrpersonen präzisiert wird. Es ist stossend, wenn Lehrpersonen plötzlich weniger verdienen, weil sie beispielsweise an zwei Schulen unterrichten (müssen) und von jeder Schule als Nebenerwerbslehrperson behandelt werden.