Lohnklage

Kindergarten- und Primarschullehrpersonen haben 2011 nach dem Inkrafttreten der Revision des Lohndekrets für Lehrpersonen (LDLP) eine Beschwerde wegen diskriminierender Löhne bei der Schlichtungskommission eingereicht. Ermutigt durch die positive Beurteilung zogen die Klagenden die Beschwerde ans Verwaltungsgericht weiter. Das Verwaltungsgericht trat nur auf die Klage in Bezug auf den Kindergartenlohn ein und hielt fest, dass der Beruf als Primarlehrerin kein typischer Frauenberuf sei. Dieses Urteil wird zurzeit vom Bundesgericht beurteilt.

Die Kindergartenlehrpersonen haben teilweise Recht bekommen. Ihr Lohn sei glaubhaft diskriminierend, insbesondere auch, weil die Vergleiche mit anderen Kantonen nicht nachvollziehbar sei. Ebenso muss die Regierung belegen, dass alle Vergleichslöhne diskriminierungsfrei sind.