Häufige Fragen

Wer konnte sich der Lohnklage des alv anschliessen?
Alle Lehrerinnen und Lehrer des Kindergartens und der Primarstufe, die dem alv angehören. Dazu gehören auch TW-Lehrpersonen, die voll oder teilweise an der Primarschule unterrichten.

Was bedeutet das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. Januar 2014 für die Kindergartenlehrpersonen?
Das Gericht hat die Klage teilweise gutgeheissen, das heisst, es iwurde anerkannt, dass die Löhne der Kindergartenlehrpersonen glaubhaft diskriminierend seien. Die Einstufung der Kigalöhne müsse überprüft und angepasst werden. Das Verwaltungsgericht liess auch durchblicken, dass eine isolierte Betrachtung problematisch sien könnte. Es empfielt viel mehr, das Lohnsystem als Ganzes zu überprüfen. Das BKS hat das Urteil akzeptiert, daher ist es abschliessend.

Was bedeutet das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. Januar 2014 für die Primarlehrpersonen?
Das Verwaltungsgericht hat den Beruf der Primarlehrpersonen nicht als typischen Frauenberuf anerkannt. Der alv hat daher das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Der Entscheid steht zurzeit noch aus.

Wann kann man mit der Umsetzung rechnen?
Im Frühling 2015 schlug der Regierungsrat eine isolierte Anhebung der Kindergartenlöhne in die Lohnstufe der Primarlehrerlöhne mit einer etappierten Einführung vor. Im Herbstquartal wird die Botschaft dem Grossen Rat unterbreitet. die Umsetzung ist auf 2016 geplant.

Ist das BKS damit dem Urteil des Verwaltungsgerichts nachgekommen?
Nein, das ist erst ein erster Schritt. Nach wie vor hat das BKS nicht belegen können, dass die Vergleichslöhne aus anderen Kantonen zweifelsfrei nicht diskriminierend sind. Erst nach Vorliegen des Entscheids des Bundesgerichts in Sachen Primarschule wird das BKS entscheiden, ob und in welcher Form das gesamte Lohnsystem angepasst werden muss.

Falls die Klage Erfolg hat, erhalte ich dann als Lehrerin oder Lehrer am Kindergarten oder der Primarstufe auch einen höheren Lohn, selbst wenn ich nicht Klage geführt habe?
Ja, der neue Lohn gilt dann für alle. In den Genuss der rückwirkenden Zahlung kommen aber nur diejenigen, die persönlich eine Klage einreichten.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wenden Sie sich mit einer Mail an Manfred Dubach, den Geschäftsführer des alv: dubach@alv-ag.ch.

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