Aktuelle Situation zu Corona
Weisung Sekundarstufe II vom 20. Januar 2021, gültig ab 25. Januar
Der Kanton Aargau setzt für die Sekundarstufe II den Präsenzunterricht aus.
Der Fernunterricht beginnt am Montag 25. Januar und endet am Freitag 26. Februar 2021.
Die Schulen haben in der Umsetzung relativ viel Spielraum. Weiterhin dürfen Prüfungen vor Ort geschrieben werden. Lektionen, welche im Fernunterricht wenig Sinn ergeben, wie bspw. Werkstattarbeiten bei gewerblichen Berufen, sind ebenfalls vor Ort möglich. Schliesslich dürfen auch Lernende oder Klassen mit erhöhtem Betreuungsbedarf in Präsenz unterrichtet werden.
Die Schutzmassnahmen sind in diesem Falle konsequent umzusetzten.
Hier geht es zur Weisung.
Weisung Volksschule vom 15. Januar 2021, gültig ab 18. Januar 2021
- Das Schuljahr 2020/21 gilt als vollwertiges Schuljahr, inklusive Promotionen und Übertrittsverfahren
- Es gilt grundsätzlich Präsenzunterricht
Es gilt generell das Kaskadenprinzip:
- Einhalten der Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln
- Einhalten der Abstandsregeln
- Einsatz von Barrieremassnahmen (Masken, Trennvorrichtungen)
- Sicherstellen der Nachverfolgbarkeit von Ansteckungsketten (Kontaktdaten)
Schulareal und -räunme
- Schulung aller Personen auf dem Schulareal zur Einhaltung der Hygieneregeln
- Regelmässige Reinigung von Türfallen, Fenstergriffen, Treppengeländer etc.
- Räume regelmässig lüften
- Essen und Trinken nicht teilen
Für alle erwachsenen Personen gilt in den Schulgebäuden eine Maskenpflicht. Auch mit dem Tragen einer Gesichtsmaske ist der erforderliche Abstand nach Möglichkeit einzuhalten.
Keine Maskenpflicht gilt:
- in den Unterrichtsräumen, sofern der Mindestabstand gegenüber den Schülerinnen und Schülern oder anderen Erwachsenen eingehalten werden kann oder der Schutz durch eine Schutzscheibe beziehungsweise -vorrichtung gewährleistet ist.
- in den Aufenthalts- und Sitzungsräumen, sofern die Personen an einem Tisch sitzen und die Mindestabstände eingehalten sind oder während der Konsumation von Speisen oder Getränken.
- Personen, die alleine in einem Raum arbeiten
Für Schülerinnen und Schüler der Primarschule gilt, dass sie freiwillig eine Gesichtsmaske tragen dürfen. Die Mindestabstände sind möglichst einzuhalten.
Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Sekundarstufe I) gilt, dass sie auf dem gesamten Schulgelände eine Gesichtsmaske tragen müssen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist wann immer möglich einzuhalten.
Keine Maskenpflicht gilt:
- In besonderen Situationen, wie bspw. Vorträge durch Schülerinnen oder Schüler
- Beim Sportunterricht, wobei auf Körperkontakt zu verzichten ist
- Im Musik- und Instrumentalunterricht
- Beim Konsumieren von Speisen und Getränken
- Für Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Dispens
Für Masken, Schutzscheiben und ähnliche Einrichtungen ist die Gemeinde zuständig.
Ausflüge, Exkursionen in die nähere Umgebung oder Besuche von Museen und kulturellen Veranstaltungen sind möglich. Die Schutzmassnahmen im öffentlichen Verkehr und der besuchten Institutionen oder Veranstaltungen sind einzuhalten.
Auf Schulreisen und Lager
Klassen- und Schullager, sowie Schulreisen sind verboten.
An öffentlichen Schulanlässen und -veranstaltungen sind verboten.
Jugendlichen, die die Swiss Covid-App installiert haben, soll das Mitführen des Handys erlaubt sein.
Absenzen werden in der Obstufe nicht ins Zeugnis eingetragen.
Besonders gefährdete Personen bspw. schwangere Lehrerinnen haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz, an welchem der Mindestabstand permanent eingehalten werden kann. Andernfalls ist diesen Personen Home Office zu gewähren.
Hier geht es zur Weisung des BKS.
Neuste empidemiologische Entwicklungen
Die Fallzahlen sind in der Schweiz weiterhin besorgniserregend. Epidemiologen fordern einen Lockdown, in mehreren Länder Europas wurden auch wieder Schulen geschlossen.
Im Aargau sind Schulschliessungen insb. auf der Volksschulstufe bisher kein Thema. Auch der alv ist diesbezüglich skeptisch und favorisiert den Präsenzunterricht. Diese Einschätzung basiert bisher im wesentlichen auf zwei Studien:
Uni Zürich Studie "Kinder sind wenig ansteckend"
Die Uni Zürich kommt in ihrer Studie zum Schluss, dass Kinder das Virus selten weitergeben und selten schwere Verläufe haben. Die Studie wurde allerdings im Herbst erstellt.
In einer anderen Studie von Prof. Stefan Huber von der PH Zug wurde festgestellt, dass viele Kinder während des Lockdowns deutlich weniger lernten.
PH Zug - Studie zum Fernlernen während des Lockdwons
Beide Studien implizieren, dass die (Volks-)schule sowohl aus pädagogischer, wie aus epitemiologischer Sicht offen bleiben soll.
Jetzt stellt sich aber die Frage, ob insb. die Uni Zürich Studie noch aktuell ist. Eine Studie aus Grossbritannien kommt zum Schluss, dass Schulen möglicherweise doch Pandemietreiber sind.
Britische Studie zu Kinder und Corona
Die ETH Zürich wiederum hat soeben eine Studie vorgestellt, wonach Schulschliessungen bei der Pandemiebekämpfung helfen können, weil die Mobilität abnehme. Die Studie selbst ist in englischer Sprache abgefasst.
ETH-Studie "Wie Schulschliessungen die Pandemie beeinflussen"
Weiterhin gelten folgende Massnahmen, welche schon früher beschlossen wurden:
- Fernunterricht an Hochschulen (ab 2. November)
- Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II in allen Räumen. Ausnahmen für einzelne Fächer
- Die Schule muss die Plakate mit den Verhaltenshinweisen des BAG gut sichtbar aufhängen.
Musik- und Instrumentalunterricht kann in Gruppen weitergeführt werden. Wenn auf Masken verzichtet werden kann, sind die Abstandsregeln zwingend einzuhalten. Proben und Auftritte von Chören und Musikgruppen sind verboten.
- Speisen dürfen nur sitzend eingenommen werden. An Tischen dürfen maximal vier Personen zusammen sitzen.
Schulreisen, Exkursionen, Auslandaufenthalte
Auf Schulreisen, Exkursionen, Sprachaufenthalte, Spezialwochen sowie öffentliche Anlässe und Veranstaltungen sollte weitesgehend verzichtet werden.
Im Sportunterricht gilt die Maskenregelung gemäss den aktuellen Schutzkonzepten Sport.